Für jedes Rennfahrzeug gibt es einen Wagenpass, der in Deutschland vom DMSB ausgestellt wird. Die Zakspeed-Viper ist in den letzten Jahren als "Chrysler Viper" an den Start gegangen, was auch logisch ist, da der Wagen in Europa als "Chrysler" verkauft wird. Dementprechend wird es einen Wagenpass als "Chrysler Viper" gegeben haben.
Was dann passiert ist, kann ich nur vermuten. Anscheinend hat Zakspeed irgendwann einen neuen Wagenpass als "Dogde Viper" beantragt, vermutlich nach Bekanntgabe des 90-Liter-Tanklimits. Warum der DMSB diesen ausgestellt hat, ist mir schleierhaft, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die Viper in Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach als "Chrysler" homologiert ist. Zur Ausstellung hätte deshalb die US-Homologation herangezogen werden müssen. Allerdings ist es fraglich, ob die Viper bei der FIA auch als "Dodge" homologiert ist, denn die amerikanischen Rennserien, in denen das Teil als "Dodge" läuft, unterliegen nicht der FIA-Hoheit. Ich setze es aber einmal voraus, ansonsten hätte der DMSB diesen Wagenpass nicht ausstellen dürfen.
Da die Zakspeed-Viper aber im deutschen Motorsport einen gewissen Bekanntheitsgrad hat, und eben nur im 24-Stunden-Rennen eingesetzt wird, hätte bei Dieter Fürst - immerhin seit Jahrzehnten für die Wägenpässe zuständig - eine rote Lampe angehen müssen.
Zakspeed hat dann für das 24-Stunden-Rennen seine Nennung abgegeben, und zwar für ein Fahrzeug namens "Dodge Viper". Nachdem das Ding jahrelang als "Chrysler" gelaufen ist, hätte nun eigentlich auch beim ADAC irgendwo eine Glocke klingeln müssen, hat sie aber nicht.
Anscheinend hat der Rennleiter aber genau gewusst, wieviele Runden die Viper mit 90 Liter fahren kann, denn dadurch kam man dahinter, dass der Tank grösser als 90 Liter sein muss. Noch wahrscheinlicher ist allerdings, dass einer der Konkurrenten die Rennleitung auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat.
Ich weiss nicht, wer den Wagenpass handschriftlich geändert hat, sollte es wirklich die Rennleitung gewesen sein, dann war das natürlich unzulässig, und dürfte Konsequenzen nach sich ziehen. Wahrscheinlicher ist aber, dass die handschriftliche Änderung durch einen Sportkommissar des DMSB geändert wurde, vielleicht sogar durch Herrn Fürst selbst, oder nach dessen telefonischer Einverständniserklärung. Der Wagenpass ist nicht Eigentum des Fahrzeugbesitzers, sondern gehört rechtlich dem DMSB, eine Änderung durch eine autorisierte Person ist also möglich und im Prinzip zulässig. Allerdings muss eine solche Änderung durch das Sportgesetz begründet werden können, und ob das der Fall war, weiss ich nicht.
Der versuchte "Kuhhandel" ist eigentlich noch durchaus normal, denn jeder Rennleiter wird in einer solchen Situation erst einmal versuchen, eine solche Sache auf dem kleinen Dienstweg zu klären. Unklar ist allerdings was dann folgte. Erst eine Zeitstrafe von 5 Runden wegen des "illegalen" Tankvolumens, und dann später noch einmal 45 Minuten wegen des gleichen Vergehens. Nach dem Sportgesetz kann man ein einziges Vergehen nicht 2 mal bestrafen, das geht nicht! Zakspeed dürfte gute Chancen haben, dass zumindest die 45 Minuten in der Protestverhandlung in Frankfurt gekippt werden. Und sollte der Wagenpass tatsächlich von der Rennleitung - und nicht vom DMSB - geändert worden sein, dann ist diese Änderung ungültig, und damit auch beide Zeitstrafen. Aber auch wenn die Änderung vom DMSB vorgenommen wurde, dürfte Zakspeed in der Protestverhandlung durchaus Chancen haben zu gewinnen. Zum einen muss diese Änderung wie gesagt durch das Sportgesetz begründet sein, und zum anderen kann angenommen werden, dass der ADAC als Veranstalter dem Team Zakspeed eine Nennbestätigung für eine "Dodge Viper" hat zukommen lassen.
Es war eine Dummheit des Rennleiters, die 5-Runden-Zeitstrafe zu verhängen, denn eine solche Strafe lässt sich bei erfolgreichem Protest wieder zurückrechnen. Das wird auch Peter Zakowski gewusst haben, als er den "Kuhhandel" abgelehnt hat. Wenn die Rennleitung mit Disqualifikation gedroht hätte, wäre man von Seiten Zakspeed wahrscheinlich auf den Vorschlag "90 Liter + Stop-and-Go" eingegangen, denn eine Disqualifikation kann bei einer erfolgreichen Protestverhandlung zwar als ungerechtfertigt rückgängig gemacht werden, es wird aber kein neues Ergebnis erstellt, weil ja niemnd weiss, wo das disqualifizierte Fahrzeug gelandet wäre, wenn es weiter gefahren wäre...!
Egal wer am Ende Recht bekommt, eines wissen wir bereits heute, beim nächsten 24-Stunden-Rennen werden wir die Zakspeed-Viper nicht mehr im Starterfeld sehen. Entweder verzichtet Zakspeed auf eine Nennung, oder der ADAC lehnt sie ab (kann er jederzeit und ohne Begründung).