allezlesbleujaunes hat geschrieben:
Hat sich eigentlich mal jemand überlegt, warum wohl gegen eine Drive-Through-Penalty keine Berufung zulässig ist?
Da gibt es eigentlch nur eine Antwort: Weil die im Nachhinein nicht mehr zu korrigieren ist. Der Zeitverlust wird sich nie genau beziffern lassen, eine Ergebniskorrektur würde eine ganze Latte von Einsprüchen und Beschwerden anderer nach sich ziehen.
Ist das bei einer Zeitstrafe genauso? Nein, natürlich nicht. Also ist die Zeitstrafe keine, sondern eine Drive-Through.
Man muss schon sehr parteiisch sein, um dieser Argumentation noch folgen zu können.
Das ist doch ganz einfach:
Die Regel besagt doch klar und deutlich "Die Rennleitung hat die Möglichkeit, einen Fahrer für ein Vergehen auf drei Arten zu bestrafen: eine Durchfahrtsstrafe durch die Boxengasse, bei der nicht vor der eigenen Box gehalten werden darf, eine Zehn-Sekunden-Strafe, bei der der Fahrer vor seiner Box zehn Sekunden lang stehen muss, oder eine Rückversetzung um zehn Startplätze beim nächsten Rennen. Eine Strafe ist innerhalb von drei Runden nach Bekanntmachung anzutreten. Sollte eine der ersten beiden Strafen in den letzten fünf Runden eines Rennens oder erst nach dem Rennen ausgesprochen werden, so werden auf die Gesamtzeit des Fahrers 25 Sekunden als Strafe addiert."
Also im Klartext: Eine Zeitstrafe ist nur möglich als Umwandlung der Drive-Through oder der Drive Through mit 10-Sek. Stop. Und es geht überhaupt nur 25 Sek. und keine andere Variante.
«Wenn ich einen guten Tag habe und Michael einen schlechten, dann könnte ich ihn schlagen. Leider hat der Kerl keine schlechten Tage.»
(Michael Schumachers ehemaliger Stallgefährte Eddie Irvine.)