ET hat geschrieben:
Laut folgenden Gründen war der Einspruch nicht zulässig
(Mal abgesehen davon war der McL Anwalt der einzige, der geglaubt hat, das der Einspruch zulässig sei.)
HAM bekam für sein Manöver ein Durchfahrtstrafe, da dies jedoch nicht mehr möglich war, und auch so im Reglement steht, nachträglich eine 25 sec. Strafe aufgebrummt.
Mit anderen Worten, man hat die Strafe lt. Reglement umgewandelt.
Eine 25 sec. Strafe kann man theoretisch wieder rückgängig machen, eine Durchfahrtstrafe jedoch nicht.
Lt. Artikel 152 kann gegen eine Durchfahrtstrafe kein Protest eingelegt werden.
Nun allerdings ging der McL Anwalt von einer 25 sec. Zeitstrafe aus, die in Wirklichkeit jedoch eine umgewandelte Durchfahrtstrafe war.
Und hier schieden sich halt die Geister.
IHMO ist das absolut zu begründen.
IMHO ist das absolut nicht zu begründen. Ich kann doch beispielweise mein schwarzes Auto nicht rot anmalen und es als schwarzes Auto verkaufen, oder? Auch dann nicht, wenn es mal schwarz war.
Warum eine Zeitstrafe eine Drive-Through sein soll, das verstehen vielleicht die Paragraphenbieger der FIA und der Ferrari-Anwalt (was immer der bei der Anhörung zu suchen gehabt hat), aber plausibel ist so ein Unfug nur, wenn er zum gewünschten Ergebnis führt:
- "Spannung" im Titelkampf erzeugen, zum dritten mal in Folge durch ein FIA-Urteil
- Mr. Whiting aus der Schusslinie nehmen, denn wenn man die Strafe verhandelt hätte, wäre der wegen seines seltsamen Verhaltens in Erklärungsnot geraten
- McLaren eins auswischen