Irrer Gerichtsfall rund um die ADAC GT4 Germany! Der ADAC ist aus einem kuriosen Prozess mit einem Amateur-Rennfahrer jetzt als 'Sieger' hervorgegangen. Der Streitwert betrug 13.000 Euro - beziehungsweise sieben Satz Slick-Rennreifen... Diese Summe hatte ein Fahrer eingeklagt, weil er mit der Preisverteilung des ADAC in der ADAC GT4 Germany offenbar nicht einverstanden war.
Der Fahrer, bei dem es sich nach Informationen von Motorsport-Magazin.com um den heute 54-jährigen Stephan Grotstollen handelt, hatte in der Saison 2019 zusammen mit seinem Teamkollegen Georg Braun den zweiten Platz in der Gesamtwertung der Trophy-Wertung (für Fahrer über 35 Jahren) belegt.
Der vom ADAC ausgelobte Preis für diesen Erfolg (7 Satz Slickreifen) wurde von Braun entgegengenommen. Weil Grotstollen die Ansicht vertrat, ihm würden als gleichberechtigtem Partner jene 7 Satz Slickreifen ebenfalls zustehen, der ADAC aber mit Bezug auf das Regelwerk anderer Meinung war, zog Grotstollen vor Gericht - und verlor den Fall, wie das Landgericht München am 22. Juni 2023 rechtskräftig entschieden und kommuniziert hat.
"Die vom Veranstalter im Rahmen seiner Verbandsautonomie getroffene Regelung ist zur Überzeugung des Gerichts nicht völlig unsportlich oder evident unbillig", urteilte die 19. Zivilkammer laut einer Pressemitteilung des Landgericht München.
Im Artikel 5.2 des Organisatorischen Reglements der ADAC GT4 Germany aus dem Jahr 2019 war vermerkt, dass Sachpreise - in diesem Fall die Rennreifen, 30 Sätze für die Top-5 "gesamt" - "für alle Fahrer mit Trophystatus" gemäß Saisonabschlusstabelle ausgeschrieben werden.
Das Wort "Gesamt" stelle dabei eine abschließende maximale Festsetzung des Beklagten (ADAC) dar, stellte das Gericht fest. Außerdem sei dem Wortlaut der Regelung nicht zu entnehmen, dass die Gesamtzahl variierbar wäre. Dem Wortlaut "alle Fahrer" könne auch nicht die Bedeutung "für jeden einzelnen Fahrer" entnommen werden, wie die Klagepartei vorgetragen habe, so die Richterin.
In der 2019 erstmals ausgetragenen ADAC GT4 Germany teilen sich grundsätzlich zwei Fahrer ein Auto. Laut dem Kläger (Grotstollen) sei es jedoch nicht sinnvoll, die ungerade Anzahl von sieben Satz Reifen unter zwei Fahrern aufzuteilen. Das Gericht beurteilte den Fall anders: "Einfache Fahrer streichen den Gesamtpreis ein und eine Fahrerpaarung muss sich den Preis teilen." Dies berücksichtige in angemessener Weise die jeweils erbrachte Leistung und sei sportlich wie rechtlich nicht zu beanstanden.
Die gewonnenen Reifensätze dürfen übrigens ausschließlich in der folgenden Saison der GT4 Germany genutzt werden, und nicht anderweitig. Da die Herausgabe der Reifensätze aufgrund des Zeitablaufs für ihn nicht mehr zielführend sei, verlangte der Kläger zuletzt einen entsprechenden Schadensersatz.
Aus sportlicher Sicht lief es erfolgreicher für Grotstollen: Mit Braun feierte er in der Trophy-Wertung der ADAC GT4 Germany nach Gesamtrang zwei 2019 im Folgejahr den Titelgewinn und auch im dritten Jahr in Folge errang das Duo mit Platz drei einen Podiumsplatz in der Gesamtwertung der GT4-Serie.
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